Ein sozialhistorischer Beitrag zum Weltfrauentag 2026.
Am 1. September 1925 machte die Wienerin Felizia Fischer den Führerschein. Dies war der erste Schritt, um sich ihren Berufstraum zu erfüllen: Sie wollte Taxilenkerin werden. Frohen Mutes und voller Selbstbewusstsein suchte sie bei der Polizeidirektion Wien um Zulassung zur berufsmäßigen Platzwagenlenkerin an. Allerdings wurde ihr diese verweigert – mit Hinweis auf Art. 7 der Betriebsordnung für Platzwagenlenker aus dem Jahr 1913: Dieser Artikel bestimmt, dass nur Männer ab dem 18. Lebensjahr einen Platzwagen lenken dürfen. Dagegen erhob Felizia Einspruch bei der Wiener Landesregierung. Diese lehnte ebenfalls ihr Ansuchen ab. Die junge Dame gab nicht auf und brachte gegen den Bescheid beim Handels- und Verkehrsministerium Berufung ein. Auch hier erhielt sie eine abschlägige Antwort.
Felizia Fischer wollte sich aber unbedingt ihren Berufstraum als Taxichauffeuse erfüllen und schaltete nun einen Rechtsanwalt ein. Dieser, Dr. Fritz Flandrak, erhob nun „Beschwerde wegen Verletzung verfassungsgemäss gewährleisteter Rechte gemäß Art. 144 des B-VG“ vor dem Verfassungsgerichtshof.
Die Verfassungsrichter sollten nun prüfen, ob Art. 7 der Betriebsordnung für Platzwagenlenker im Widerspruch mit Art. 7 B-VG steht. Art. 7 B-VG beinhaltet den Gleichheitsgrundsatz, wonach alle Bundesbürger vor dem Gesetz gleich sind und Vorrechte der Geburt, des Geschlechts, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses aufgehoben sind. Die Verfassungsrichter traten Mitte Oktober 1926 zusammen. Im Vorfeld der Entscheidung überschlugen sich die Tageszeitungen geradezu: Man berichtete über Felizias Begehren, über ihr Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen als Frau in einem männerdominierten Beruf Fuß fassen zu wollen – und man präjudizierte bereits die Entscheidung des Höchstgerichts: Dieses müsse dem Antrag von Felizia Fischer stattgeben.
Und in der Tat, die Herren Verfassungsrichter gaben der Beschwerde statt und erließen am 12. Oktober 1926 das sogenannte „Platzwagen-Erkenntnis“. Obwohl Felizia gewonnen hatte, wollte sie kein Taxiunternehmen anstellen. Aber es wäre nicht „unsere“ selbstbewusste, kämpferische Felizia, würde sie nun aufgeben. Sie kaufte sich ein gebrauchtes Auto und konnte am 21. Mai 1927 ihre erste Fahrt als Taxilenkerin aufnehmen.
Über die erste Taxifahrt der ersten Taxilenkerin Wiens berichtet die Wiener Allgemeine Zeitung vom 22. Mai 1927:
„(…) Der elegante offene Gräf und Stiftwagen, der die Nummer 584 trägt, erweckte auf dem Standplatz großes Aufsehen; mehr noch die Chauffeuse. In ihrem lichten, mit einem Veilchensträußchen geschmückten Kostüm und den weißen Schuhen und Handschuhen, sitzt sie fröhlich lächelnd am Volant, ein klein wenig erregt noch, die Wangen leicht gerötet. Allen Taxichauffeuren gleich muss auch sie die vorschriftsmäßige Kappe tragen. Die Kappe, weiß, mit Goldschnur und schwarzem Schirm, kleidet sie besonders gut. Die Hände in den Hosentaschen, stehen die Chauffeure rund um den Wagen der neuen Kollegin und beobachten misstrauisch deren Tun. Manchmal tuscheln sie miteinander und dann lachen sie hellauf. Auch das wird sich bald geben und die Chauffeuse wird sich bei uns ebenso dem gewohnten Straßenbild einfügen wie in Paris oder in Berlin – wenn sie sich nur bewährt. Es haben bereits sechs neue Taxi-Chauffeusen um die Bewilligung eingereicht und eine von ihnen dürfte schon in den nächsten Tagen zu fahren beginnen. „Seit zwei Tagen fahre ich den Wagen ein“, erzählt Felicitas. Aber ich durfte gestern und vorgestern noch keine Passagiere aufnehmen, weil der Wagen noch nicht kommissioniert war. Angehalten hätten mich mehrere Leute. Auf dem Ring riefen mich zwei junge Damen an und wollten mit mir fahren; das waren die ersten.
Neugierige umstellen das Auto und Photographen machen von der „neugebackenen Chauffeuse“ zahlreiche Aufnahmen. (…) zwei Reporter nehmen an der „Jungfernfahrt“ teil, tadellos kurbelt Felicitas an und in elegantem Bogen biegt sie nach der Ringstraße aus, dem Schottentor zu. Der Jüngere der beiden Herren hat neben der Chauffeuse auf dem Führersitz Platz genommen und spricht eifrig mit ihr. Beim Einsteigen ist ihm gleich ein Stück vom Griff des Wagentürls in der Hand geblieben, aber das läßt sich ja schnell reparieren. Und ich denke, der junge Reporter wird öfters mit der Frau Chauffeuse fahren, schon um sich davon zu überzeugen, ob nun die Wagentür in Ordnung ist….
Im Schottentor hält uns der erste Wachmann an. Er war mit der Brust gegen die Fahrbahn gestanden – und Felicitas ist nicht stehen geblieben… Der Wachmann verwarnt sie und wird dabei auf den Taxameterkasten aufmerksam. Er stutzt und meint, da sei irgendetwas nicht in Ordnung. Felicitas weist aber ihre Papiere vor. Da salutiert der Wachmann und lässt uns passieren. Bericht von Elisabeth Thury“
Felizias Geschichte blieb lange verborgen, bis ich diese 2022 aus der Unsichtbarkeit holte und einen Artikel über sie verfasste. Zurzeit wird in Wien ein Schauspiel auf der Basis meiner rechtshistorischen Recherchen aufgeführt: TaxiTales vom Theaterkollektiv magggi – jeden Samstag in März (ab 19:30 Uhr Babenbergerstraße) findet eine Taxifahrt mit ausschließlich Taxifahrerinnen statt.
Die Pionierin Felizia Fischer schrieb 1926 Geschichte, sie fand Einzug in die „Rechtsgeschichte“ und ihre bemerkenswerte Geschichte wird in Form eines Schauspiels sichtbar. Felizia Fischer kann als Beispiel einer selbstbewussten Frau in einer männerdominierten Welt genannt werden – und was ist die Botschaft für den Weltfrauentag 2026 dahinter: Females, never give up and fullfill your dreams!

