Josef Klaus


Der Jurist Josef Klaus (geb. 1910 in Mauthen/Kärnten) war schon während der späten Ersten Republik als Christgewerkschafter tätig. Nach Kriegsdienst und Kriegsgefangenschaft ließ er sich in Salzburg nieder und eröffnete eine Rechtsanwaltskanzlei in Hallein. Josef Klaus trat der ÖVP bei und wurde 1949 zum Salzburger Landeshauptmann gewählt. Von 1961 bis 1963 war er als Finanzminister in der Regierung von Alfons Gorbach und erwies sich dabei als konsequenter und sparsamer Verfechter der vorgegebenen Budgetziele.


Im Kampf um den Bundesparteiobmann der ÖVP siegte er gegen Heinrich Drimmel und blieb Bundesparteiobmann bis 1970. Er wurde 1964 Kanzler einer ÖVP/SPÖ-Koalitionsregierung, die jedoch bald zerbrach. Neuwahlen machten Klaus im Jahre 1966 zum Kanzler einer ÖVP-Alleinregierung. Er holte zahlreiche junge Politiker, wie Alois Mock, Heinrich Neisser, Josef Taus und andere in sein Kabinett. Bundeskanzler Josef Klaus, der mit Grete Rehor als Sozialministerin zum ersten Mal eine Frau in die Bundesregierung holte, konnte vor allem wirtschafts- und bildungspolitische Reformen umsetzen. Unter ihm gab es auch zum ersten Mal einen „Bericht zur sozialen Lage“. Nach einem Rundfunkvolksbegehren initiierte die ÖVP-Regierung eine Rundfunkreform. Mit der Aktion 20, einem von Fachleuten erarbeiteten Zukunftskonzept, erzielte er große Anerkennung. Nach dem Sieg der SPÖ unter Bruno Kreisky im März 1970 zog sich Klaus vollständig von der Politik zurück und übernahm nie wieder ein politisches Amt. Im Sommer 2001 verstarb Josef Klaus in Wien.