Josef Klaus und seine Rede im Europarat 1965

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Kommentar

„Ich bin ein europäischer Bürger.

Josef Klaus und seine Rede im Europarat 1965

von Michael Gehler

„Civis Europaeus Sum waren die ersten Worte, mit denen Österreichs Bundeskanzler  (1964-1970) Josef Klaus am 26. Jänner 1965 seine Rede vor der Beratenden Versammlung des Europarats in Straßburg einleitete. Es war mehr als nur ein politisches Bekenntnis, nämlich Ausdruck persönlicher europäischer Überzeugung. In der Regierungserklärung vom Vorjahr war für sein Land festgehalten worden, dass die Regelung „unseres Verhältnisses“ zur EWG „vordringlichste Aufgabe auf außenpolitischem Gebiet“ sei. Begründet wurde diese Priorität wirtschaftlich und außenhandelspolitisch, doch das europapolitische Denken des vormaligen Landeshauptmanns von Salzburg (1949-1961) und Finanzministers (1961-1963) ging weit darüber hinaus.

In seiner viel beachteten Rede anerkannte Klaus gleich zu Beginn die „erste grosse Tat“ des Europarates, nämlich die am 4. November 1950 unterzeichnete Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die er als „einen wahrhaft glücklichen Anfang für Europa“ und „Magna Charta“ der europäischen Grundrechte bezeichnete. In seiner aufrichtigen, bescheidenen und sich selbst nicht überhöhenden Art nannte sich Klaus Regierungschef „eines kleinen, militärisch nicht ins Gewicht fallenden Landes“, dem bewusst sei, dass das Bekenntnis zum Grundsatz „Recht geht vor Macht“ das beste Unterpfand für die Wahrung seiner Freiheit darstelle und in Beobachtung dieser Maxime der beste Rückhalt einer glücklichen und erfolgreichen Außenpolitik gegeben sei.

Klaus verdeutlichte dabei auch die Reformnotwendigkeit des 1867 auf die Habsburgermonarchie zurückgehenden Kataloges der österreichischen Grund- und Freiheitsrechte, um nun noch in der Zweiten Republik ausständige gesetzliche Massnahmen zu treffen und die aus der EMRK übernommene Verpflichtung Österreichs anwendungsfähig zu machen. Österreich war erst 1956 dem Europarat beigetreten, hatte die EMRK am 13. Dezember 1957 unterzeichnet und am 3. September 1958, dem 5. Jahrestag der allgemeinen Ratifizierung, in Kraft gesetzt. Die Stellung der EMRK im Verhältnis zum staatlichen Recht war in Österreich umstritten. Erst 1964 erhielt sie Verfassungsrang. Der Verfassungsgerichtshof hatte die EMRK seither wie die Grundrechte im Staatsgrundgesetz aus der Monarchie über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vom 21. Dezember 1867 anzuwenden. Klaus wusste um diese Notwendigkeit. In Erfüllung jener Absicht hatte er im November 1964 unter seinem Vorsitz eine Kommission von Juristen und Experten einberufen, um Anpassungen und Ergänzungen der österreichischen Grundrechte vorzunehmen, die dem Fortschritt und der Fortentwicklung des Rechts entsprechen sollten. Die Bundes-Verfassung wies aber bis zuletzt keinen eigenen Grundrechtskatalog auf. So ist die EMRK mit besagtem Staatsgrundgesetz und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union als Anhang zum Lissabon-Vertrag (in Kraft 2009) Hauptbestandteil österreichischer Grundrechtsgesetzgebung – der EU sei Dank.

Klaus hatte im Jänner 1965 bereits eine sich zunehmend globalisierende Welt vor Augen, wenn er von der Erkenntnis sprach, „dass die Welt kleiner wird, die Völker näherrücken, die Kontinente ihre Dimensionen verlieren“. Umso mehr hätten die europäischen Völker erkannt, blutigen Fehden und Kriegen eine Ende zu setzen, „wenn Europa in der Welt von morgen überleben soll“. Es sei „ein grosser zivilisatorischer Fortschritt“, die Einheit dieses Kontinents zu suchen und die „dem nationalen Denken inhärenten Egoismen“ zu überwinden und einen neuen Menschentyp zu schaffen, „den Homo Europaeus“, einen europäischen Menschen, „mit einem ausgeprägten europäischen Bewusstsein“, wie er ihn nannte. In Kenntnis des Kalten Kriegs und der Fortexistenz des Ost-West-Konflikts begriff er die Neutralität und die Unabhängigkeit Österreichs als erforderliche „Grundlage[n] unserer staatlichen Existenz, die unerlässliche Voraussetzung[en] für krisenfreie Beziehungen mit den Großmächten, die solide Basis für gute nachbarschaftliche Beziehungen, die Bedingung[en] für ein von Spannungen freies Mitteleuropa an der Donau“. Daran sollte weiter festzuhalten sein.

Klaus war die europapolitische Debatte zwischen Förderalisten und Konföderalisten bekannt, wobei er in weit über die EWG hinausgehenden gesamteuropäischen Dimensionen dachte. Aufgrunddessen appellierte er im Sinne seines Konzepts von einem „Großeuropa“ an die Abgeordneten: „Wir Österreicher wissen, was die große Einheit Europas für alle [Herv. im Redemanuskript] bedeutet, auch für uns.“ Das Anliegen des Österreichers an dieses hohe Forum und alle, die europäisch denken und europäisch fühlen würden und Europa wollen, gehe daher dahin: „Streben Sie nach einer europäischen Formel, die nicht zu klein und zu eng gefasst ist; streben Sie nach einer europäischen Formel, in der es keine ‚Exklusiven’ gibt; streben Sie nach einer europäischen Formel, in der ein Platz für alle europäischen Völker vorhanden ist. Auch die neutralen Staaten wünschen, sich nicht in die Rolle innerer Emigranten in Europa versetzt zu sehen. Nicht ‚Isolierung der Neutralen’ darf die Losung heißen, wenn die übrigen Europäer an die Schaffung des Europas von morgen denken.“

Klaus ließ die ökonomische Lage seines Landes nicht unerwähnt, um um Verständnis dafür zu werben, „dass Österreich bei aller Wahrung seiner internationalen Verpflichtungen und bei strikter Einhaltung seines Neutralitätsstatuts auch morgen und übermorgen ein lebendiger Teil Europas zu bleiben wünsche und vom europäischen Blutkreislauf nicht abgeschaltet werden“ wolle. Daher lautete seine Schlussfolgerung zum Verhältnis mit Brüssel, dass der Abschluss „eines Vertrages besonderer Art“ mit der EWG für Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft in Österreich „nicht unnötig weiter verzögert“ werden sollte.

Es ging Klaus aber nicht nur um die Frage der Ökonomie. Der österreichische Regierungschef präsentierte sich auch als Kultureuropäer mit einer „kulturellen Mission Österreichs“. In Erkenntnis der internationalen Pflichten seines Landes habe der österreichische Unterrichtsminister Theodor Piffl-Perčević bei der letzten UNESCO-Generalkonferenz in Paris eine Einladung überbracht, im Folgejahr „alle europäischen Unterrichtsminister zu einer gesamteuropäischen Konferenz über die Probleme der Erziehung in Wien zu versammeln“. Das gab Klaus Anlass, auf die geopolitisch neuralgische Position der Alpenrepublik und die Notwendigkeit der Entspannungspolitik mit dem Osten zu verweisen: Ein Blick auf die Landkarte genüge, „um erkennen zu lassen, dass durch Österreich Schnittlinien gehen und unsere Bundeshauptstadt Wien einen besonderen Schlüsselpunkt darstellt“. Die sich abzeichnenden Veränderungen in Europa zwischen Ost und West könnten sein Land nicht unberührt lassen.

Der Bundeskanzler verwies auf eine Warnung von Außenminister Bruno Kreisky, die österreichischen Möglichkeiten zu überschätzen, der aber gleichzeitig „mit Recht“ hervorgehoben hatte, dass die Bindungen zum osteuropäischen Raum Bedeutung hätten. Die politischen Architekten der europäischen Konstruktion von morgen dürften daher laut Klaus nicht übersehen, dass auch Osteuropa Teil des Kontinents sei: „Europa endet nicht an den östlichen Grenzen meines Landes.“ Die Stadt Wien sei nicht, wie es der Vizebürgermeister dieser Stadt Heinrich Drimmel richtig formuliert habe, „Kopfbahnhof“ des Westens. Klaus weiter: „Das europäische Haus der Zukunft müsste von uns Österreichern als ein unvollendetes, steckengebliebenes Bauwerk empfunden werden, wenn es zwar eine mittlere Fassade und einen westlichen Trakt gäbe, der östliche Flügel aber unausgebaut bliebe. Ohne Einschränkung ergänzte er jedoch: „Österreich bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Lebensform. Wir sind dem okzidentalen Denken, den westlichen Traditionen und Lebensgewohnheiten unerschütterlich verhaftet. Wir wissen, dass in den osteuropäischen Ländern ein Gesellschaftssystem herrscht, das mit dem unseren keine Gemeinsamkeit besitzt. Aber wir begrüssen jene Evolution in den osteuropäischen Ländern, die auf das Näherrücken dieser Völker, auf das grössere Europa hinhoffen lässt.“

Klaus verwies einmal mehr auf die Bedeutung der Institution, vor deren Versammlung er sprach: „Der Europarat hat eine Reihe von Konventionen initiiert und eine ganze Anzahl europäischer Konferenzen patronisiert, bei denen es nicht um die sogenannten großen umstrittenen politischen Probleme gegangen ist, sondern um sehr wichtige und nützliche Vereinbarungen, die sich in vielen Bereichen des menschlichen Zusammenlebens wohltuend auswirken.“ Er erwähnte die europäische Konferenz zur Reinerhaltung der Luft, die 1964 in Straßburg stattgefunden hatte, und Bemühungen um eine gesamteuropäische Zusammenarbeit auf den Gebieten der Meteorologie und des Wasserschutzes. Es erschien Klaus richtig, „auf allen diesen Gebieten Einladungen auch an die osteuropäischen Staaten ergehen zu lassen, um sie für Fragen der europäischen Zusammenarbeit zunächst auf jenen Gebieten zu interessieren, wo fernab von politischen Ressentiments und Gegensätzlichkeiten ein neues Klima der Zusammenarbeit zwischen West und Ost geschaffen werden könnte.“ Klaus begrüßte daher die Empfehlung des Europarates, „sowohl zur Einigung des freien, demokratischen Europas, als auch zur Entspannung, die sich zwischen Ost und West anbahnt, beizutragen“.

Es war eine bemerkenswerte Rede, die Klaus gehalten hatte und die auf Beifall stieß, gleichwohl auch kleinere Beanstandungen nicht ausblieben: „Es bleibt historisch eine der großen Taten der österreichischen Republik, die Paneuropa-Idee geboren und in die Welt hinausgetragen zu haben“, ließ ihr Begründer Richard N. Coudenhove in einer Phase der Reorganisation der Paneuropa-Union Klaus wissen, der in seiner Straßburger Rede nicht darauf verwiesen hatte, „daß Österreich die Wiege der Paneuropa-Bewegung war“, was ihren Begründer „schmerzlich berührt“ hatte. Dank gebühre vor allem den früheren Bundeskanzlern Ignaz Seipel und Karl Renner, die „zu einer Zeit, als diese Idee noch nirgends ernst genommen wurde“ höchste Funktionen der Paneuropa-Union übernommen hätten. Coudenhove argumentierte wie in der Zwischenkriegszeit mit einem angeblichen internationalen Ansehensgewinn: „Nichts würde dem Prestige Österreichs in der Welt mehr nützen, als die Identifizierung dieses Staates mit der Paneuropa-Union.“ In einem späteren Brief an Klaus sollte er es noch drastischer und nicht weniger übertrieben formulieren: „Jede andere Nation wäre auf diese Tatsache stolz: die einzige welthistorische Leistung der ersten Republik Österreichs.“

Die Integrationspolitik der Regierung unter Klaus versuchte folglich eine vertragliche Vereinbarung mit der EWG/EG herbeizuführen, was zu zwei Verhandlungsrunden 1965/66 und 1966/67 führte, die aber keinen Abschluss brachten. Die Verhandlungen zwischen Brüssel und Wien stießen auf Einwände und Zurückhaltung bei Belgien, Frankreich und den Niederlanden, die als EWG-Gründungsmitglieder bei einer Sonderregelung mit dem neutralen Österreich weitere Präzedenzfälle und die Gefahr einer Verwässerung der Gemeinschaft befürchteten. Die EWG war noch ein junges Gebilde und zu wenig gefestigt. Selbst hatte sie sehr strittige innergemeinschaftliche Probleme, wie die Agrarmarktfinanzierung und den Übergang zu Mehrheitsentscheidungen, zu lösen, gegen die sich Frankreichs Staatspräsident Charles de Gaulle erfolgreich stemmte. Italien blockierte einen Vertragsabschluss aufgrund fragwürdiger Vorhaltungen in Richtung Österreich in Bezug auf die politische Eskalation in der Südtirolfrage, die Rom größtenteils selbst zu verantworten hatte.

Klaus sprach rückblickend von einer „Durststrecke“, die zu durchschreiten war, in der es „nicht an Besserwissern im eigenen Lande, nicht an bald milder, bald schärfer dosierten sowjetischen Warnungen“ fehlte „und ebenso an Kritik aus jenen neutralen Ländern [der EFTA], denen unser Alleingang [nach Brüssel] nicht unbedingt behagte“.

Mit seinen bemerkenswerten Ausführungen in Straßburg zeigte Klaus jedenfalls die Kunst des Möglichen der österreichischen Europapolitik der 1960er Jahre auf. Er hatte damit auch der österreichischen Öffentlichkeit eine wahrnehmbare Vision für ihr Land und Europa vermittelt. Er war ein Homo Europaeus, was man von so manch heutigen Politiker aufgrund der Verfolgung seiner nationalen Interessen und dem bekannten Mobbing gegen Brüssel im Zeichen der Renationalisierung Europas nicht unbedingt behaupten kann.

Literaturhinweise:

Gehler, Michael, Richard Coudenhove-Kalergi, Paneuropa und Österreich 1923-1972, in: Demokratie und Geschichte. Jahrbuch des Karl von Vogelsang-Instituts zur Erforschung der Geschichte der christlichen Demokratie in Österreich, hrsg. v. Helmut Wohnout, 2 (Wien – Köln – Weimar 1998), S. 143-193.

Gehler, Michael, Europas Weg. Von der Utopie zur Zukunft der EU, Innsbruck – Wien 2020.

Gehler, Michael, From St. Germain to Lisbon. Austria´s Long Road from Disintegrated to United Europe 1919-2009 (Österreichische Akademie der Wissenschaften/Philosophisch Historische Klasse, Internationale Geschichte/International History 5), Wien 2020, https://austriaca.at/8232-0inhalt?frames=yes

Klaus, Josef, Macht und Ohnmacht in Österreich. Konfrontationen und Versuche, Wien – München – Zürich 1971.

Klaus, Josef „Wir sind Bürger Europas”, Rede gehalten am 26. Jänner 1965 vor der Konsultativversammlung des Europarates in Strassburg, Wien (Österreichische Staatsdruckerei) (o.J.) [1965].