{"id":2844,"date":"2020-12-08T17:41:57","date_gmt":"2020-12-08T16:41:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.vogelsanginstitut.at\/at\/?page_id=2844"},"modified":"2020-12-08T17:41:58","modified_gmt":"2020-12-08T16:41:58","slug":"2844-2","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.vogelsanginstitut.at\/at\/?page_id=2844","title":{"rendered":""},"content":{"rendered":"\n<p><strong>100 Jahre \u00f6sterreichische Bundesverfassung.<\/strong> <strong>Das Christlichsoziale Verfassungskomitee 1919<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>Kommentar (Univ.-Prof. Dr. Franz Schausberger)<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Christlichsoziale Parlamentsklub bildete ein Verfassungskomitee, das insgesamt sechs Sitzungen abhielt. Das Komitee tagte am 25. Juli, am 19. November, 20. November, 25. November, 27. November und am 2. Dezember 1919. Die Protokolle dieser Sitzungen sind im Archiv des Karl-von-Vogelsang-Instituts und wurden von Univ. Prof. Dr. Lothar H\u00f6belt aus dem Gabelsberger Stenogramm transferiert, wof\u00fcr wir ihm sehr danken.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p>Als \u00d6sterreich im Oktober 2020 das Jubil\u00e4um \u201e100 Jahre \u00f6sterreichische Bundesverfassung\u201c beging, standen vor allem der Sozialdemokrat Karl Renner als damaliger Staatskanzler sowie der von ihm beauftragte Staatsrechtler Hans Kelsen im Rampenlicht und eventuell noch der eigens mit den Vorbereitungen f\u00fcr eine \u00f6sterreichische Verfassung beauftragte Christlichsoziale Staatssekret\u00e4r Michael Mayr. Dabei wird vielfach das gro\u00dfe Engagement zumindest mehrerer L\u00e4nder in der Verfassungsdiskussion \u00fcbersehen, das schlie\u00dflich &#8211; nach anf\u00e4nglich total divergierenden Ansichten zwischen den \u00fcberwiegend Christlichsoziale dominierten L\u00e4ndern und den sozialdemokratischen Mitgliedern der Staatsregierung und der Stadt Wien \u2013 doch am 1. Oktober 1920 zur Beschlussfassung des Bundes-Verfassungsgesetzes f\u00fchrte. Schlie\u00dflich hatte ja die am 16. Februar 1919 gew\u00e4hlte Konstituierende Nationalversammlung \u2013 wie schon der Name beinhaltet \u2013 die Hauptaufgabe, eine Verfassung auszuarbeiten und zu beschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei ist auch daran zu erinnern, dass nach dem Friedensvertrag von St. Germain die Koalition aus Sozialdemokraten und Christlichsozialen unter Staatskanzler Renner am 7. Juli 1920 zerbrach und die Regierung des Christlichsozialen Michael Mayr gebildet wurde, die im Wesentlichen die Aufgabe hatte, die Arbeiten an der Verfassung zu Ende zu f\u00fchren. Nachdem mit dem Beschluss der Nationalversammlung vom 1. Oktober 1920 diese Aufgabe erledigt war, schieden die Sozialdemokraten am 22. Oktober 1920 aus der Regierung aus, die Christlichsozialen regierten bis 21. Juni 1921 alleine weiter. Das hei\u00dft, die \u00f6sterreichische Bundesverfassung wurde von der Koalitionsregierung unter der Leitung des Christlichsozialen Michael Mayr beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die wichtigste Frage in der Debatte um die neue Verfassung war die der grundlegenden Gestaltung des neuen Staates: Sollte er f\u00f6deralistisch oder zentralistisch organisiert sein. Hier zeigten sich die gro\u00dfen, grunds\u00e4tzlichen Unterschiede der gro\u00dfen politischen Kr\u00e4fte. Eine endg\u00fcltige Einigung zur verfassungsm\u00e4\u00dfigen Regelung des Verh\u00e4ltnisses zwischen Bund und L\u00e4ndern konnte 1920 nicht erzielt werden. Dieses Provisorium konnte erst durch die B-VG-Novelle 1925 unter dem Salzburger Bundeskanzler Rudolf Ramek \u00fcberwunden werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die allerersten Verfassungs\u00fcberlegungen in Wien gingen in die Richtung eines zentralistischen Einheitsstaates. Dies lie\u00df die politische Realit\u00e4t allerdings bald als nicht machbar erscheinen. Not und Nahrungsmittelknappheit waren zu gro\u00df, man brauchte die L\u00e4nder. Daher gab es sehr bald f\u00f6derale Signale, um die L\u00e4nder von Separationsgel\u00fcsten abzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Schon am 26. Oktober 1918 beschloss der Vollzugsausschuss der Deutsch\u00f6sterreichischen Nationalversammlung, bis zur endg\u00fcltigen Festlegung der deutsch\u00f6sterreichischen Staatsstruktur zur Vertretung der L\u00e4nder provisorische Landesversammlungen und Landesaussch\u00fcsse zu berufen. Damit sollte jedenfalls die Existenz der L\u00e4nder mit eigenen Vertretungen anerkannt werden, allerdings nur vorerst und provisorisch.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie der Berichterstatter Karl Renner in der Sitzung der provisorischen Nationalversammlung am 30. Oktober 1918 feststellte, war der vorgelegte Entwurf keine wirkliche Verfassung, sondern ein \u201eNotdach, die erste Aufrichtung einer \u00f6ffentlichen Gewalt.\u201c \u00dcber die Staatsform \u2013 ob Monarchie, Demokratie oder Republik \u2013 wurde nichts ausgesagt. Die oberste Gewalt lag bei der provisorischen Nationalversammlung. Der Vollzugsausschuss entsprach der Regierung. \u00dcber die Stellung der L\u00e4nder wurde nicht diskutiert. Sie fanden nicht einmal eine Erw\u00e4hnung. Der Staat wurde als zentralistischer Einheitsstaat begr\u00fcndet.<\/p>\n\n\n\n<p>In der \u201eSchrecksekunde\u201c der ersten Wochen des politischen Umbruches und der Wirren des Kriegsendes ordneten sich die politischen Repr\u00e4sentanten der meisten (Kron-)L\u00e4nder v\u00f6llig dem neuen Staatsrat unter und f\u00fcgten sich anstandslos dessen Anordnungen. Allerdings begann das Selbstbewusstsein der L\u00e4nder sehr bald stark zu steigen. Auf Betreiben der Salzburger Christlichsozialen begannen die Vertreter der \u201eAlpenl\u00e4nder\u201c bei einem Treffen in Salzburg am 12.\/13. Mai 1919 eine einheitliche Position zu erarbeiteten. Heute w\u00fcrde man von einer \u201eWestachse\u201c sprechen. Die Parteien auf Staatsebene kamen unter Zugzwang. Einen Tag nach dieser Salzburger Konferenz, am 14. Mai 1919 brachte die Christlichsoziale Partei ihren Verfassungsentwurf in der Nationalversammlung ein. Dieser Antrag war die erste parlamentarische Initiative zur Verfassung.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Entwurf, der im Archiv des Karl-von-Vogelsang-Instituts vorhanden ist, hatte folgenden Titel: \u201eWir freien V\u00f6lker der selbst\u00e4ndigen L\u00e4nder \u00d6sterreich nieder der Enns, \u00d6sterreich ob der Enns, Salzburg, Steiermark, K\u00e4rnten, Tirol, Vorarlberg, Heinzenland und der Freistaat Wien schlie\u00dfen uns aus eigenem Antriebe und aus freiem Entschlusse zum deutschen Bundesfreistaate \u00d6sterreich zusammen und geben uns im Vertrauen auf Gottes gn\u00e4digen Beistand nachstehende Verfassung\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Die L\u00e4nder sollten im Rahmen der Bundesverfassung die volle Souver\u00e4nit\u00e4t haben. Neben dem Nationalrat sollte ein St\u00e4nderat mit je drei Vertretern aus jedem Bundesland geschaffen werden. Beide Kammern gemeinsam sollten den Pr\u00e4sidenten und Vizepr\u00e4sidenten des Bundesstaates f\u00fcr eine Amtsdauer von zwei Jahren und die Bundesregierung w\u00e4hlen. Gesetze sollten nur durch einen \u00fcbereinstimmenden Beschluss beider Kammern zustande kommen. Der Staat m\u00fcsse \u201eFreistaat \u00d6sterreich\u201c und nicht \u201eDeutsch\u00f6sterreich\u201c hei\u00dfen. Der Christlichsoziale Antrag stie\u00df auf heftige Ablehnung bei den anderen Parteien. In weiterer Folge pr\u00e4sentierten auch die anderen Parteien ihre \u00dcberlegungen und Staatskanzler Renner beauftragte den Rechtswissenschaftler Hans Kelsen mit der Ausarbeitung eines Entwurfs der Staatsregierung.<\/p>\n\n\n\n<p>Am 25. Juli 1919 konstituierte sich das Christlichsoziale Verfassungskomitee, das aber erst am 19. November seine Arbeit intensiv fortsetzte. Das hing damit zusammen, dass bei der 7. L\u00e4nderkonferenz in Wien am 12. Oktober 1919 Staatskanzler Renner den L\u00e4ndervertretern berichtet hatte, dass zwischen den beiden Koalitionsparteien \u201eeine volle \u00dcbereinstimmung \u00fcber die Grunds\u00e4tze der k\u00fcnftigen Verfassung \u00d6sterreichs\u201c erzielt worden sei. Auf deren Grundlage arbeite die Regierung nun einen Entwurf aus, der um Weihnachten 1919 vertraulich einer L\u00e4nderkonferenz vorgelegt werde. Nach den Pr\u00fcfungen und Stellungnahmen der Landesregierungen w\u00fcrden die Parlamentsparteien dar\u00fcber beraten. Der Entwurf k\u00f6nne dann in der Fr\u00fchjahrssession 1920 im Parlament und im Rahmen einer Enquete der L\u00e4nder beraten werden. Sp\u00e4testens in der Herbstsession des Parlaments k\u00f6nnte die neue Verfassung beschlossen werden. Auf Grund dieser Informationen Renners zog die Christlichsoziale \u201eReichspost\u201c das Res\u00fcmee, dass der Christlichsoziale Bundesstaatsgedanke siegreich geblieben sei.<\/p>\n\n\n\n<p>Die am 16. Februar 1920 in Salzburg durchgef\u00fchrte L\u00e4nderkonferenz brachte eine klare Mehrheit der L\u00e4ndervertreter f\u00fcr den Bundesstaat und gegen den Zentralstaat. Dies war eine wichtige Vorentscheidung f\u00fcr die Ausarbeitung des endg\u00fcltigen Verfassungsentwurfes durch Staatssekret\u00e4r Mayr, der dann am 1. Oktober 1920 zur Verfassung eines \u2013 wenn auch eher schwachen \u2013 f\u00f6deralistischen Bundesstaates f\u00fchrte.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Univ.-Prof. Dr. Franz Schausberger<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"http:\/\/www.vogelsanginstitut.at\/at\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/Digitales-Archiv-1.-Rep.-Christlichsoziales-Verfassungskomitee-1919-Sitzung-1-6.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">>> Zur Quelle <\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong><a href=\"http:\/\/www.vogelsanginstitut.at\/at\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/Transkription.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Transkription (Univ.-Prof. Dr. Lothar H\u00f6belt)<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>100 Jahre \u00f6sterreichische Bundesverfassung. Das Christlichsoziale Verfassungskomitee 1919 Kommentar (Univ.-Prof. Dr. Franz Schausberger) Der Christlichsoziale Parlamentsklub bildete ein Verfassungskomitee, das insgesamt sechs Sitzungen abhielt. Das Komitee tagte am 25. 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